Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 verabschiedet und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, definiert daher eigene Kinderrechte.
Diese sind unter anderem:
- das Recht auf kindgerechte Entwicklung,
- das Recht auf gute Versorgung,
- das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt,
- das Recht auf Mitbestimmung.
Die Rechte und Interessen von Kindern müssen in unserer Gesellschaft endlich Vorrang erhalten. Dafür brauchen wir einen umfassenden Perspektiv- und Politikwechsel in Deutschland. Denn bislang haben die Kinderrechte noch keinen offiziellen, verbindlichen Status. Der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dann würden Kinder endlich als vollwertige Persönlichkeiten respektiert, deren freie Entfaltung verfassungsgemäß geschützt wäre. 20 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist dies überfällig. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein Auftrag, alle Gesetze zu überprüfen, ob sie dem Recht der Kinder auf soziale Sicherheit, auf Bildung und auf Partizipation gerecht werden
Neuen Kommentar schreiben